Für Kommunen
Staatliche Unterlagen in kommunalen Stellen
Im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform 2008 wurden staatliche Aufgaben kommunalisiert. Damit verbunden wurde eine Vielzahl der bis zum 31. Juli 2008 bei den staatlichen Behörden entstandenen Unterlagen an kommunale Stellen zur Erledigung ihrer Aufgaben abgegeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die vor dem 31. Juli 2008 geschlossenen Unterlagen gemäß § 5 Sächsisches Archivgesetz dem Sächsischen Staatsarchiv anzubieten.
Folgende Abteilungen des Sächsischen Staatsarchivs sind für Sie zuständig:
Staatsarchiv Chemnitz:
- Kommunaler Sozialverband
- Stadt Chemnitz
- Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau
Hauptstaatsarchiv Dresden:
- Stadt Dresden
- Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Staatsarchiv Leipzig
- Stadt Leipzig
- Landkreise Leipzig und Nordsachsen
Die Kontaktangaben finden Sie unter »Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt«.
Bitte listen Sie die Vorgänge einzeln in einem Anbietungsverzeichnis auf.
Bereich | bis 31.07.2008 zuständig | Aufgabe/Unterlagengruppe |
---|---|---|
Fachbereich 1, Fachdienst 150 Finanzen | Regierungspräsidien | Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf |
Fachbereich 1, Fachdienst 150 Finanzen | Regierungspräsidien | Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen nach der Richtlinie 2005/36/EG und Drittländern |
Fachbereich 3 Integrationsamt | Ämter für Familie und Soziales (Integrationsamt) | Aufgaben nach Schwerbehindertengesetz (SchwbG): Beratung von schwerbehinderten Arbeitnehmern, Beratung und finanzielle Hilfen an Arbeitgeber, Gewährung von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben und Durchführung des Kündigungsschutzverfahren für schwerbehinderte Menschen |
Fachbereich 3 Integrationsamt | Ämter für Familie und Soziales (Integrationsamt) | Finanzierung von Fördereinrichtungen zur Betreuung und Vermittlung von Schwerbehinderten |
Fachbereich 3 Integrationsamt | Landesamt für Familie und Soziales (Hauptfürsorgestelle) | Aufgaben nach Schwerbehindertengesetz (SchwbG): Erhebung der Ausgleichsabgabe |
Fachbereich 3, Fachdienst 340 | Förderaufgaben nach dem Landesjugendhilfegesetz | |
Fachbereich 4 Soziales Entschädigungsrecht | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche |
Fachbereich 4 Soziales Entschädigungsrecht | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Bundeselterngeldes (BEEG); Gewährung des Landeserziehungsgeldes |
Fachbereich 4 Soziales Entschädigungsrecht | Ämter für Familie und Soziales | Vollzug des Bundesversorgungsgesetzes (einschließlich Kriegsopferfürsorge) |
Fachbereich 4 Soziales Entschädigungsrecht | Landesamt für Familie und Soziales (Hauptfürsorgestelle) | Widersprüche im Bereich Kriegsopferfürsorge |
Bitte listen Sie die Vorgänge einzeln in einem Anbietungsverzeichnis auf. Für einige Unterlagengruppen reicht eine summarische Anbietung (Beschreibung der Unterlagengruppe, Zeitraum, Umfang) aus.
Bereich | bis 31.07.2008 zuständig | Aufgabe/Unterlagengruppe | Anbietungsform |
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Schulverwaltung | Sächsische Bildungsagentur | Ruhen der gesetzlichen Schulpflicht nach § 29 Schulgesetz | Summarisch. |
Untere Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutz: Bescheinigung nach dem Einkommensteuergesetz | Summarisch. |
Untere Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Förderung der Denkmalpflege (einschließlich der Widerspruchsverfahren) | Einzelauflistung. |
Untere Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung | Einzelauflistung. |
Untere Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Denkmalschutz | Summarisch. |
Untere Abfallbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Abfallgesetze | Summarisch. |
Untere Bodenschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Altlastenbehandlung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Altlastenfreistellung | Einzelauflistung. |
Untere Immissionsschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | Einzelauflistung. |
Untere Naturschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Biotopschutz, Naturschutzgebiete, Artenschutz) | Einzelauflistung. |
Untere Wasserbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes | Einzelauflistung. |
Untere Straßenverkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Sozialamt | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche | Einzelauflistung. |
Sozialamt | Ämter für Familie und Soziales | Aufgaben nach Schwerbehindertengesetz (SchwbG): Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Ausweiswesen | Summarisch. |
Elterngeldstelle | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Bundeselterngeldes (BEEG); Gewährung des Landeserziehungsgeldes | Einzelauflistung. |
Untere Vermessungsbehörde | Vermessungsämter | Fortführung des Liegenschaftskatasters und Bereitstellung von Informationen daraus | Einzelauflistung. |
Obere Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes nach Flurbereinigungsgesetz | Einzelauflistung. |
Obere Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz | Einzelauflistung. |
Untere Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in der Landwirtschaft zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben | Summarisch. |
Untere Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Vollzug des Grundstücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes | Summarisch. |
Untere Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 Sächsisches Waldgesetz | Summarisch. |
Untere Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Steuerbefreiung nach § 67 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz | Summarisch. |
Untere Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahme zum Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung | Summarisch. |
Untere Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz beziehungsweise nach §21 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 und 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte | Summarisch. |
Untere Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Forstbereich (Bioabfallverordnung, Flächenerwerbsverordnung, Pflanzenschutzgesetz und zugehörige Verordnungen, Bienenschutzverordnung, Forstvermehrungsgutgesetz, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Einkommensteuergesetz) | Einzelauflistung. Für die Unterlagen zum Einkommensteuergesetz ist eine summarische Anbietung ausreichend. |
Untere Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Vollzugsaufgaben nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) | Einzelauflistung. |
Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Technische Verwaltung der Kreisstraßen: Planung, Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen, Straßenunterhaltungsdienst sowie der Räum- und Streudienst, Überwachung der Straßen auf Verkehrssicherheit, Maßnahmen zur Sicherung der Straße und des Straßenverkehrs | Einzelauflistung. |
Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Unterhaltung und Instandsetzung von Bundes- und Staatsstraßen: Maßnahmen zur Erhaltung der Substanz und des Gebrauchswerts der Verkehrsflächen | Summarisch. |
Bitte listen Sie die Vorgänge einzeln in einem Anbietungsverzeichnis auf. Für einige Unterlagengruppen reicht eine summarische Anbietung (Beschreibung der Unterlagengruppe, Zeitraum, Umfang) aus.
Kommunale Stelle | Bereich | bis 31.07.2008 zuständig | Aufgabe/Unterlagengruppe | Anbietungsform |
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Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutz: Bescheinigung nach dem Einkommensteuergesetz | Summarisch. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Förderung der Denkmalpflege (einschließlich der Widerspruchsverfahren) | Einzelauflistung. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung | Einzelauflistung. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Denkmalschutz | Summarisch. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Verkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Landratsämter | Abfallbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Abfallgesetze | Summarisch. |
Landratsämter | Bodenschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Altlastenbehandlung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Altlastenfreistellung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Immissionsschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Naturschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Biotopschutz, Naturschutzgebiete, Artenschutz) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Wasserbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes | Summarische Anbietung ist für Widerspruchsverfahren im Bereich Allgemeines Wasserrecht, Kostenfestsetzung, Wasserkraftanlagen ausreichend. |
Landratsämter | Verkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Landratsämter | Vermessungsbehörde | Vermessungsämter | Fortführung des Liegenschaftskatasters und Bereitstellung von Informationen daraus | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sachgebiet für Ländliche Entwicklung | Ämter für Ländliche Entwicklung | Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes nach Flurbereinigungsgesetz | Einzelauflistung. | |
Landratsämter | Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in der Landwirtschaft zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Vollzug des Grundstücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 Sächsisches Waldgesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Steuerbefreiung nach § 67 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz |
Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahme zum Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach § 14 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz beziehungsweise nach §21 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 und 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz: Fachliche Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Hauswirtschaft (Berufsorientierung, Berufsausbildung, Organisation der Prüfung und Abschluss zum Fachberater) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Forstbereich (Bioabfallverordnung, Flächenerwerbsverordnung, Pflanzenschutzgesetz und zugehörige Verordnungen, Bienenschutzverordnung, Forstvermehrungsgutgesetz, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Einkommensteuergesetz) | Summarische Anbietung ist für Unterlagen zum Einkommensteuergesetz ausreichend. |
Landratsämter | Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Vollzugsaufgaben nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sozialamt, Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sozialamt, Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld | Ämter für Familie und Soziales | Aufgaben nach Schwerbehindertengesetz (SchwbG): Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Ausweiswesen | Summarisch. |
Landratsämter | Elterngeldstelle | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Bundeselterngeldes (BEEG); Gewährung des Landeserziehungsgeldes | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Technische Verwaltung der Kreisstraßen: Planung, Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen, Straßenunterhaltungsdienst sowie Räum- und Streudienst, Überwachung der Straßen auf Verkehrssicherheit, Maßnahmen zur Sicherung der Straße und des Straßenverkehrs | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Unterhaltung und Instandsetzung von Bundes- und Staatsstraßen: Maßnahmen zur Erhaltung der Substanz und des Gebrauchswerts der Verkehrsflächen | Summarisch. |
Landratsämter | Schulverwaltung | Sächsische Bildungsagentur (SBA) | Ruhen der gesetzlichen Schulpflicht nach § 29 Schulgesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Rechts- und Kommunalamt | Regierungspräsidien | Rechtsaufsicht (Haushaltswesen) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Rechts- und Kommunalamt | Regierungspräsidien | Überörtliche Prüfungen (Haushaltsführung der Kommunen) | Einzelauflistung. |
Bitte listen Sie die Vorgänge einzeln in einem Anbietungsverzeichnis auf. Für einige Unterlagengruppen reicht eine summarische Anbietung (Beschreibung der Unterlagengruppe, Zeitraum, Umfang) aus.
Kommunale Stelle | Bereich | bis 31.07.2008 zuständig | Aufgabe/Unterlagengruppe | Anbietungsform |
---|---|---|---|---|
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutz: Bescheinigung nach dem Einkommensteuergesetz | Summarisch. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Förderung der Denkmalpflege (einschließlich der Widerspruchsverfahren) | Einzelauflistung. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung | Einzelauflistung. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Denkmalschutz | Summarisch. |
Landratsämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen | Verkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Landratsämter | Abfallbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Abfallgesetze | Summarisch. |
Landratsämter | Bodenschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Altlastenbehandlung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Altlastenfreistellung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Immissionsschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Naturschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Biotopschutz, Naturschutzgebiete, Artenschutz) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Wasserbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes | Für Widerspruchsverfahren im Bereich Allgemeines Wasserrecht, Kostenfestsetzung, Wasserkraftanlagen ust summarische Anbietung ausreichend. |
Landratsämter | Verkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Landratsämter | Vermessungsbehörde | Vermessungsämter | Fortführung des Liegenschaftskatasters und Bereitstellung von Informationen daraus | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sachgebiet für Ländliche Entwicklung | Ämter für Ländliche Entwicklung | Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes nach Flurbereinigungsgesetz | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in der Landwirtschaft zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Vollzug des Grundstücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 Sächsisches Waldgesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Steuerbefreiung nach § 67 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz |
Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahme zum Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz beziehungsweise nach §21 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 und 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz: Fachliche Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Hauswirtschaft (Berufsorientierung, Berufsausbildung, Organisation der Prüfung und Abschluss zum Fachberater) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Forstbereich (Bioabfallverordnung, Flächenerwerbsverordnung, Pflanzenschutzgesetz und zugehörige Verordnungen, Bienenschutzverordnung, Forstvermehrungsgutgesetz, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Einkommensteuergesetz) | Für Unterlagen zum Einkommensteuergesetz ist summarische Anbietung ausreichend. |
Landratsämter | Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Vollzugsaufgaben nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sozialamt, Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sozialamt, Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld | Ämter für Familie und Soziales | Aufgaben nach Schwerbehindertengesetz (SchwbG): Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Ausweiswesen | Summarisch. |
Landratsämter | Elterngeldstelle | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Bundeselterngeldes (BEEG); Gewährung des Landeserziehungsgeldes | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Technische Verwaltung der Kreisstraßen: Planung, Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen, Straßenunterhaltungsdienst sowie der Räum- und Streudienst, Überwachung der Straßen auf Verkehrssicherheit, Maßnahmen zur Sicherung der Straße und des Straßenverkehrs | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Unterhaltung und Instandsetzung von Bundes -und Staatsstraßen: Maßnahmen zur Erhaltung der Substanz und des Gebrauchswerts der Verkehrsflächen | Summarisch. |
Landratsämter | Schulverwaltung | Sächsische Bildungsagentur (SBA) | Ruhen der gesetzlichen Schulpflicht nach § 29 Schulgesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Rechts- und Kommunalamt | Regierungspräsidien | Rechtsaufsicht (Haushaltswesen) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Rechts- und Kommunalamt | Regierungspräsidien | Überörtliche Prüfungen (Haushaltsführung der Kommunen) | Einzelauflistung. |
Bitte listen Sie die Vorgänge einzeln in einem Anbietungsverzeichnis auf. Für einige Unterlagengruppen reicht eine summarische Anbietung (Beschreibung der Unterlagengruppe, Zeitraum, Umfang) aus.
Kommunale Stelle | Bereich | bis 31.07.2008 zuständig | Aufgabe beziehungsweise Unterlagengruppe | Anbietungsform |
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Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen | Gewerbebehörde | Regierungspräsidium Leipzig | Beantragung einer Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz - Gaststättenerlaubnis | Summarisch. |
Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Bescheinigung nach dem Einkommensteuergesetz | Summarisch. |
Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Förderung der Denkmalpflege (einschließlich der Widerspruchsverfahren) | Einzelauflistung. |
Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung | Einzelauflistung. |
Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Denkmalschutz | Summarisch. |
Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen | Verkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Landratsämter | Abfallbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Abfallgesetze | Summarisch. |
Landratsämter | Bodenschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Altlastenbehandlung nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Altlastenfreistellung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutz: Bescheinigung nach dem Einkommenssteuergesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Förderung der Denkmalpflege (einschließlich der Widerspruchsverfahren) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Denkmalschutzbehörde | Regierungspräsidien | Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Denkmalschutz | Summarisch. |
Landratsämter | Immissionsschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Naturschutzbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Biotopschutz, Naturschutzgebiete, Artenschutz) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Wasserbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes | Summarische Anbietung ist für Widerspruchsverfahren im Bereich Allgemeines Wasserrecht, Kostenfestsetzung, Wasserkraftanlagen ausreichend. |
Landratsämter | Verkehrsbehörde | Regierungspräsidien | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot) | Summarisch. |
Landratsämter | Sachgebiet für Ländliche Entwicklung | Ämter für Ländliche Entwicklung | Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes nach Flurbereinigungsgesetz | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Flurbereinigungsbehörde | Ämter für Ländliche Entwicklung | Ländliche Neuordnung: Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in der Landwirtschaft zu größeren raumbedeutsamen Vorhaben | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Vollzug des Grundstücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 Sächsisches Waldgesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Steuerbefreiung nach § 67 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz |
Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Stellungnahme zum Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Agrarstrukur: Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz beziehungsweise nach §21 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 und 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte | Summarisch. |
Landratsämter | Landwirtschaftsbehörde | Ämter für Landwirtschaft | Berufsbildung nach Berufsbildungsgesetz: Fachliche Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Hauswirtschaft (Berufsorientierung, Berufsausbildung, Organisation der Prüfung und Abschluss zum Fachberater) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sozialamt, Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Sozialamt, Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld | Ämter für Familie und Soziales | Aufgaben nach Schwerbehindertengesetz (SchwbG): Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Ausweiswesen | Summarisch. |
Landratsämter | Elterngeldstelle | Ämter für Familie und Soziales | Gewährung des Bundeselterngeldes (BEEG); Gewährung des Landeserziehungsgeldes | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Technische Verwaltung der Kreisstraßen: Planung, Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen, Straßenunterhaltungsdienst sowie Räum- und Streudienst, Überwachung der Straßen auf Verkehrssicherheit, Maßnahmen zur Sicherung der Straße und des Straßenverkehrs | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Straßenbaubehörde | Straßenbauämter | Unterhaltung und Instandsetzung von Bundes- und Staatsstraßen: Maßnahmen zur Erhaltung der Substanz und des Gebrauchswerts der Verkehrsflächen | Summarisch. |
Landratsämter | Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Forstbereich (Bioabfallverordnung, Flächenerwerbsverordnung, Pflanzenschutzgesetz und zugehörige Verordnungen, Bienenschutzverordnung, Forstvermehrungsgutgesetz, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Einkommensteuergesetz) | Summarische Anbietung ist für Unterlagen zum Einkommensteuergesetz ausreichend. |
Landratsämter | Forstbehörde | Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirke | Vollzugsaufgaben nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Vermessungsbehörde | Vermessungsämter | Fortführung des Liegenschaftskatasters und Bereitstellung von Informationen daraus | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Schulverwaltung | Sächsische Bildungsagentur (SBA) | Ruhen der gesetzlichen Schulpflicht nach § 29 Schulgesetz | Summarisch. |
Landratsämter | Rechts- und Kommunalamt | Regierungspräsidien | Rechtsaufsicht (Haushaltswesen) | Einzelauflistung. |
Landratsämter | Rechts- und Kommunalamt | Regierungspräsidien | Überörtliche Prüfungen (Haushaltsführung der Kommunen) | Einzelauflistung. |
Sicherungsregister der Standesämter
Laut § 7 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (SächsAGPStG) vom 11. Dezember 2008 sind die Sicherungsregister der Standesämter Sachsens nach Ablauf der im Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (PStRG) vom 19. Februar 2007 in Kapitel 2 § 5 festgelegten Fortführungsfristen durch das Sächsische Staatsarchiv zu archivieren. Innerhalb des Sächsischen Staatsarchivs ist die Abteilung 3, Staatsarchiv Leipzig für diese Aufgabe zuständig.
Staatsarchiv Leipzig
Katrin Heil
Telefon: +49 341 2555544
E-Mail: katrin.heil@sta.smi.sachsen.de
Kommunalwappen
Im Rahmen der Genehmigung von kommunalen Wappen erstellt das Staatsarchiv Gutachten zum Wappenentwurf. Wir informieren nachfolgend über die Rechtsgrundlagen, das Genehmigungsverfahren und die Gestaltung von Wappen und Flaggen.
- Für Gemeinden: § 6 der Sächsischen Gemeindeordnung
- Für Landkreise: § 5 der Sächsischen Landkreisordnung
- Für Verwaltungsverbände:
- § 5 Absatz 3 S. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
- § 6 der Sächsischen Gemeindeordnung
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens: § 4 der Sächsischen Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung
- Wappen- bzw. Flaggenentwurf beim Sächsischen Staatsarchiv einreichen (verbleibt dort zur Dokumentation). Dazu gehören:
- die Blasonierung,
- eine farbige Reinzeichnung im Format DIN A4 oder eine entsprechende druckfähige Bilddatei im Dateiformat PDF mit mindestens 300 dpi,
- eine schriftliche Begründung für die gewählten Motive.
- Stellungnahme des Sächsischen Staatsarchivs der Beschlussvorlage für die Beschlussfassung des Gemeinderats, des Kreistags bzw. des Verwaltungsverbands beifügen
- Antrag auf Wappen- bzw. Flaggengenehmigung bei der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde einreichen. Dazu gehören:
- die Blasonierung,
- drei Exemplare der farbigen Reinzeichnung im Format DIN A4 oder eine entsprechende druckfähige Bilddatei im Dateiformat PDF mit mindestens 300 dpi,
- die Stellungnahme des Sächsischen Staatsarchivs,
- der Beschluss des Gemeinderats, Kreistags bzw. Verwaltungsverbands über die Annahme des Wappens bzw. der Flagge.
- Erteilung der Genehmigung durch die jeweils zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern als oberste Rechtsaufsichtsbehörde.
- Mitteilung über die erfolgte Genehmigung des Wappens bzw. der Flagge an das Staatsministerium des Innern als oberste Rechtsaufsichtsbehörde und an das Sächsische Staatsarchiv. Dieses trägt das Wappen bzw. die Flagge in die kommunale Wappenrolle des Freistaates Sachsen ein.
Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise, die die Einführung neuer Wappen und Flaggen planen, sollten ihre Entwürfe möglichst frühzeitig mit dem Hauptstaatsarchiv Dresden abstimmen. Auf diese Weise können insbesondere Mängel bei der Einhaltung heraldischer Grundsätze noch mit relativ geringem Aufwand beseitigt werden.
Bevor sich eine Gemeinde oder ein Landkreis für die völlige Neuschaffung eines Wappens entscheidet, sollte sie prüfen, ob ein Rückgriff auf historische Wappen- oder Bildsiegelmotive möglich und wünschenswert ist. Die umfangreiche Überlieferung des Hauptstaatsarchivs Dresden zu Wappen- und Siegelangelegenheiten kann dabei eine wertvolle Hilfe sein. Wenn ein solcher Rückgriff nicht angebracht sein sollte, kommen als neue Wappenbilder vor allem Motive aus den Naturgegebenheiten der Umgebung, der Orts- bzw. Kreisgeschichte und der Wirtschaft in Betracht. Möglich sind auch »redende Wappen«, die einen Ortsnamen erklären.
Zumindest in der Endphase der Erarbeitung der Wappenentwürfe sollte jemand daran mitarbeiten, der über gute heraldische Kenntnisse und über die Fähigkeit verfügt, diese grafisch ansprechend umzusetzen. Dies kann beispielsweise eine Grafikdesignerin bzw. ein Grafikdesigner sein, der über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Die nachfolgenden Grundsätze beziehen sich auf die Neugestaltung von Wappen. Ausnahmen können für von alters her übernommene Wappen bestehen.
Allgemeines
Anzustreben ist:
- Eine einfache Gestaltung entsprechend dem heraldischen Stil.
- Die typisierte Darstellung eines Wappenbildes mit hohem Abstraktionsgrad.
- Die Gestaltung des Wappenbildes im Flachrelief.
- Eine gute Ausnutzung des im Wappenschild vorhandenen Raums durch das Wappenbild.
- Eine symmetrische oder annähernd symmetrische Anordnung des Wappens.
Zu vermeiden sind:
- Naturalistische Darstellungen.
- Bilder, die einen konkreten Gegenstand zeigen, z. B. ein bestimmtes, eindeutig identifizierbares Bauwerk.
- Eine perspektivische Gestaltung des Wappenbildes.
Oberwappen und Prachtstücke
Wappenbestandteile außerhalb des Wappenschildes wie Oberwappen mit Helm, Helmzier und Helmdecken oder heraldische Prachtstücke (z. B. Schildhalter, Wappenmäntel oder Orden) sind für neue Kommunalwappen heute nicht mehr üblich. Eine Neueinführung solcher Prachtstücke wird daher vom Sächsischen Staatsarchiv nicht befürwortet. Kommunen, die von alters her Wappen mit Oberwappen oder Prachtstücken führen, können diese beibehalten. Sie haben ohne besondere Genehmigung ebenfalls das Recht, neben dem großen Wappen mit Oberwappen oder Prachtstücken auch ein kleines, nur aus dem Schild bestehendes Wappen zu führen. Die Führung eines großen Wappens mit Oberwappen oder Prachtstücken schließt das Recht zur Führung eines kleinen Wappens unter deren Weglassung nach den traditionellen Gepflogenheiten der Heraldik stets mit ein.
Heraldische Farbregeln
Bei der farbigen Gestaltung des Wappens sind die heraldischen Farbregeln zu beachten. Zulässig sind die Metalle Gold und Silber sowie die Farben Rot, Grün, Blau und Schwarz: stets in kräftigen Farbtönen. Eine Beschränkung auf wenige verschiedene Farben ist im Sinn einer ansprechenden grafischen Wirkung des Wappens ratsam. Gold und Silber können auch mit Gelb und Weiß wiedergegeben werden. Zu beachten ist eine einheitliche Handhabung: Das gesamte Wappen wäre dann in Gold und Silber mit Gelb bzw. Weiß darzustellen, nicht nur einzelne Bilder oder Felder. Eine Darstellung des Metalls Silber mit Grautönen ist nicht möglich. Im Wappen, insbesondere innerhalb eines Wappenfeldes, soll weder Farbe auf Farbe noch Metall auf Metall treffen. Ursprünglich sollte diese Regel die leichte Erkennbarkeit der Wappen auf den Schilden des Adels über weite Entfernungen hinweg gewährleisten. Diese traditionelle Verfahrensweise wurde bis in die heutige Zeit beibehalten. In begründeten Ausnahmefällen können Gegenstände auch in einer Naturfarbe (»Hilfstinktur«) dargestellt werden, die nicht zu den heraldischen Farben und Metallen zählt. Z. B. ist dies bei unbekleideten Körperteilen von Menschen üblich. Es ist nicht möglich, innerhalb eines Wappens mehrere Abstufungen einer Farbe (z. B. Hell- und Dunkelgrün) zu verwenden.
Wappenschild
Eine Unterteilung des Wappenschildes in mehrere Felder ist nur gemäß der heraldischen Regeln zulässig. Gebräuchlich sind u. a. geteilte, gespaltene und geviertete Wappen. Geteilte Wappen werden durch eine waagerechte Linie in zwei Felder unterteilt. Bei gespaltenen Wappen geschieht dies durch eine senkrechte Linie. Geviertete Wappen bestehen aus vier Feldern, die durch eine waagerechte und eine senkrechte Linie voneinander getrennt werden.
Der Rand des Wappenschildes, die Feldbegrenzungen und die Konturen und Strukturen der Wappenbilder werden heute üblicherweise durch dünne schwarze Linien gekennzeichnet. Diese Linien sind lediglich als grafische Gestaltungshilfen anzusehen und haben keinen Einfluss auf die Einhaltung der heraldischen Farbregeln. Z. B. ist ein silbernes Wappenbild auf goldenem Grund unabhängig davon heraldisch fehlerhaft, ob es mit solchen Linien umgeben ist oder nicht.
Stilistische Änderungen des Wappens
Der Inhalt eines Wappens wird durch die Blasonierung, also durch die Beschreibung in der heraldischen Fachsprache bestimmt, nicht jedoch durch eine Musterzeichnung. Werden die heraldischen Regeln beachtet, bedarf es bei stilistischen Änderungen des Wappens (z. B. Verwendung einer anderen gebräuchlichen Schildform) keiner neuen Wappengenehmigung. Falls Zweifel bestehen, empfehlen wir eine Konsultation des Sächsischen Staatsarchivs. Unabhängig davon haben die Kommunen die Möglichkeit, für den Verwaltungsgebrauch eine bestimmte stilistische Darstellungsform des Wappens verbindlich festzulegen. Dies ist im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Verwaltung empfehlenswert.
Schildformen
Für Kommunalwappen hat sich in Deutschland heute allgemein die halbrunde Schildform (sogenannter »spanischer Schild«) durchgesetzt. Daneben tritt noch vereinzelt der Dreieckschild auf. Die Anwendung dieser beiden Schildformen wird vom Sächsischen Staatsarchiv überall dort empfohlen, wo nicht besondere Gründe wie traditionell eingebürgerte andere Schildformen für eine Abweichung sprechen. Die Schildform und stilistische Gestaltung der Wappenbilder sollten zusammenpassen, so dass ein Stilbruch vermieden wird.
Weitere Informationen
Wenn das Sächsische Staatsarchiv in seiner Stellungnahme ein Wappen zur Genehmigung empfiehlt, fertigt es auch eine Wappenbeschreibung (Blasonierung) an. Dabei wird das Wappen stets von einem Standpunkt hinter dem Schild aus betrachtet. Die heraldisch rechte Seite ist also nach dem umgangssprachlichen Gebrauch die linke Seite und umgekehrt.
Name und Bezeichnung einer Gemeinde, des Verwaltungsverbandes oder des Landkreises gehören in die Siegelumschrift, nicht jedoch in ein Wappen. Neben traditionellen Gründen spricht dafür auch die Tatsache, dass bei der Aufnahme von Namen und Bezeichnung der Gemeinde, des Verwaltungsverbandes oder des Landkreises in das Wappen diese Beschriftung im Dienstsiegel doppelt erscheinen müsste, einmal in der Umschrift und einmal im Wappen.
Für die einfarbige Darstellung des Wappens im Siegel ergeben sich zwei Möglichkeiten. Am exaktesten ist es, wenn die Farben mit den dafür üblichen heraldischen Schraffuren gekennzeichnet werden. Bei relativ komplizierten Wappen ist es jedoch oft günstiger, auf die Schraffuren zu verzichten, da das Bild sonst zu unübersichtlich wird. Auf keinen Fall darf aber aus Vereinfachungsgründen im Siegel nur das Wappenbild ohne den Wappenschild abgebildet werden.
Kommunale Flaggen sind in Sachsen traditionell meist zweifarbige Streifenflaggen (Bikoloren), die aus den Hauptfarben des Wappens abgeleitet werden.
Es ist üblich, als erste Farbe die des Wappenbildes und als zweite Farbe die des Wappenschildes zu verwenden. Bei Wappen mit mehreren Bildern in einem Feld ist das Hauptbild maßgeblich. Bei Wappen mit mehreren Feldern wird das nach der in der Heraldik üblichen Zählung erste Feld mit seinem Bild und mit seiner Feldfarbe herangezogen.
Da die Kombinationsmöglichkeiten bei zwei Flaggenfarben relativ eng begrenzt sind, wird zur Vermeidung von Verwechslungen empfohlen, auf die Flagge das Wappen aufzulegen. Dies geschieht im Regelfall in der Mitte.
In begründeten Fällen sind auch von den Bikoloren abweichende Gestaltungsweisen möglich, wenn jene den in der Vexillologie üblichen Gestaltungsgrundsätzen entsprechen. Gründe können inhaltlicher oder gestaltungstechnischer Natur sein. Der letztgenannte Fall kann beispielsweise auftreten, wenn sich das Wappen der Gemeinde auf einer Bikolore in den nach den oben erläuterten Grundsätzen abgeleiteten Farben nur schwer erkennen lässt. Die Neueinführung von Trikoloren als Kommunalflaggen wird vom Sächsischen Staatsarchiv jedoch nicht befürwortet, da es sich um einen insbesondere für Nationalflaggen üblichen Flaggentyp handelt.
Das Wappen der Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. von 1996 zeigt in Silber (hier mit Weiß dargestellt) auf einem grünem Dreiberg, in dem sich schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen befinden, einen grünen Ebereschenschößling mit roten Früchten. Es weist auf den Charakterbaum des Erzgebirges und den dortigen Bergbau hin.