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Beratung

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    Die Grafik zeigt verschiedene Phasen von der Unterlagenentstehung, Bearbeitung und Aufbewahrung bei einer aktenführenden Stelle sowie die Bewertung und Übernahme durch das Archiv bzw. Vernichtung.

    Schriftgutverwaltung umfasst die Phasen Bearbeitung, Aufbewahrung, Aussonderung und Archivierung. Für die ersten drei Phasen liegt die Verantwortung bei der aktenführenden Stelle. Sie ist für eine ordnungsgemäße Aktenführung und den korrekten Ablauf dieser Phasen verantwortlich.

    Das Staatsarchiv unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Schriftgutverwaltung:

    • ordnungsgemäße Aktenführung, auch bei elektronischer Aktenführung,
    • Aufbewahrung und Anbietung von Unterlagen.

    Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsformate an. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Staatsarchiv (siehe Abschnitt »Wer ist für Sie zuständig?«).

    Die Grafik zeigt einen Computer-Monitor mit Nullen und Einsen sowie oben hineingesteckte verschiedene Dokumenttypen.

    Das Staatsarchiv ist anzuhören bei der Einführung neuer Systeme in der Informationstechnologie. Auch wenn bestehende Systeme grundlegend geändert werden, müssen Sie das Staatsarchiv mit einbeziehen (§ 4 Absatz 5 Sächsisches Archivgesetz). Dies gilt immer dann, wenn es Bezüge zur Archivierung elektronischer Unterlagen gibt.

    Bitte wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an das Staatsarchiv, wenn Sie ein solches Vorhaben planen (siehe Abschnitt »Wer ist für Sie zuständig?«).

    Wassereinbruch in der Registratur? Verschimmelte Akten? Insektenfraß bei Unterlagen? Auch bei solchen Notfällen berät Sie das Staatsarchiv.

    Erste Hilfe-Maßnahmen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich für alles Weitere an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Staatsarchiv (siehe Abschnitt »Wer ist für Sie zuständig?«).

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