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    Die Grafik zeigt eine Personengruppe bestehend aus drei Personen.

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    SAXARCHIV-Blog

    Neues aus dem Staatsarchiv

    Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Sächsische Staatsarchiv ist eine transparenzpflichtige Stelle.

    Bitte beachten: Der Zugang zu Archivgut ist von den Regelungen des Sächsischen Transparenzgesetzes ausgenommen. Für die Benutzung von Archivgut gelten weiterhin ausschließlich die Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes und der Sächsischen Archivbenutzungsverordnung.

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