KEK 2023: Mehr Fördermittel für die Notfallvorsorge
![Regal mit Aktenbänden steht im hohen Wasser. Auf dem Wasser schwimmen Bücher.](/img/Notfall_01_normal_rdax_87s.jpg)
Die Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken wird 2023 auf Bundesebene mit zusätzlichen Mitteln gefördert. Die Kulturstiftung der Länder stellt hierfür zusätzlich 50.000 Euro innerhalb der KEK-Modellprojektförderung bereit. Antragsschluss ist der 31. Januar 2023.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der KEK unter folgendem Link:
Informationen zur Modellprojektförderung der KEK finden Sie hier:
Die KEK (Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts) betreut zwei Förderlinien: die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm. Projekte, die durch das BKM-Sonderprogramm gefördert werden, können – je nach geförderten Maßnahmen – durch Mittel aus dem LPBE (Landesprogramm Bestandserhaltung sächsische Archive) kofinanziert werden. Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite zum Förderprogramm unter dem Punkt "Kofinanzierung des BKM-Sonderprogramms".