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Sächsisches Staatsarchiv

Das Sächsische Staatsarchiv ist eine obere besondere Staatsbehörde und das zuständige Archiv für Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen. Wir gehören zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Unsere Aufgabe ist es, Unterlagen des Freistaates Sachsen sowie seiner Rechts- und Funktionsvorgänger zu übernehmen, denen ein bleibender Wert zukommt. Wir erhalten das Archivgut und machen es zugänglich.

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© Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Sylvia Reinhardt

Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Sächsische Staatsarchiv ist eine transparenzpflichtige Stelle.

Bitte beachten: Der Zugang zu Archivgut ist von den Regelungen des Sächsischen Transparenzgesetzes ausgenommen. Für die Benutzung von Archivgut gelten weiterhin ausschließlich die Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes  und der Sächsischen Archivbenutzungsverordnung. Hinweise zur Benutzung von Archivgut finden Sie hier.

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